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Einschränkungen wegen IT-Arbeiten am Justizzentrum


In der Zeit vom 10.11.2025 bis voraussichtlich 06.12.2025 erfolgen Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Magdeburg, von denen auch das Sozialgericht Magdeburg betroffen ist.

Beim Sozialgericht Magdeburg ist daher von Montag, 10.11.2025 bis einschließlich Mittwoch, 12.11.2025 mit Einschränkungen des Dienstbetriebes zu rechnen. Die Bearbeitung von Nachrichten über den elektronischen Rechtsverkehr und E-Mails ist erst wieder am 11.11.2025 möglich. Nur in eiligen Angelegenheiten wählen Sie bitte andere Kommunikationskanäle (Telefax: 0391-606-5606).

Eine Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gegeben.

Auch die Rechtsantragsstelle bleibt zu den angegebenen Dienstzeiten geöffnet.

Sozialgericht Magdeburg

Das Sozialgericht Magdeburg ist eines von drei Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt.

Allgemeines

Die Sozialgerichte sind zuständig für Entscheidungen im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg in diesem Gerichtszweig offen steht.

Für Verfahren vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltsvertretungszwang.

Besetzung

Eingerichtet sind Kammern mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern. Entscheidungen im schriftlichen Verfahren trifft der Vorsitzende allein.

Zuständigkeiten

Sozialgerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel in Angelegenheiten der Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ferner sind die Sozialgerichte zuständig bei Streitigkeiten zum Schwerbehindertenrecht und um Erziehungsgeld.

Nicht zuständig sind die Sozialgerichte für die Jugendhilfe, Wohngeld und BAföG. Diese Streitigkeiten werden von den Verwaltungsgerichten entschieden.